vorgeschobene Zollstellen
- vorgeschobene Zollstellen
Abfertigungsplätze außerhalb des ⇡ Zollgebiets der EU (im Drittland auf fremdem Staatsgebiet), auf denen dazu befugte deutsche oder ausländische Zollorgane Amtshandlungen nach EU-Zollrecht vornehmen. Die Abfertigungsplätze und ihre Verbindungswege mit dem Zollgebiet, soweit auf ihnen einzuführende oder auszuführende Waren befördert werden, gelten insoweit als Zollgebiet der EU.
Lexikon der Economics.
2013.
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